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Pflegestärkungsgesetz

Pflegebedürftig - was nun?

21% der Wipperfürther Bürgerinnen und Bürger sind über 65 Jahre alt. Die Lebenserwartung steigt in den Industrieländern stetig und viele Menschen erfreuen sich einer erfüllten und langjährigen nachberuflichen Phase.

Mit der Anzahl an Lebensjahren steigt leider auch das Risiko, hilfe- oder pflegebedürftig im Sinne des Pflegegesetzes zu werden.

Viele ältere Menschen leben alleine. Möglicherweise gibt es Kinder, diese wohnen jedoch nicht immer in der Nähe oder sind aus verschiedensten Gründen nicht oder nicht dauerhaft in der Lage, sich um die älter werdenden Eltern zu kümmern. Ältere Personen möchten in der Regel auch niemandem zur Last fallen.

Die meisten hilfebedürftigen Menschen werden dennoch zu Hause unterstützt, betreut und/oder gepflegt.

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung, die gesetzlich regelt, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe den Versicherten Leistungen zustehen.

Das seit Januar 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz stellt eine Fülle von Leistungen zur Verfügung, damit auch pflegebedürftige Menschen ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im gewohnten, häuslichen Umfeld führen können.

Durch eine Vielzahl ambulanter oder teilstationärer Angebote soll Heimpflege so lange wie möglich hinausgezögert bzw. vermieden werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.pflegestaerkungsgesetz.de.

Entlastungsleistung

Nach Einstufung in einen Pflegegrad hat jeder Versicherte Anspruch auf die sogenannte Entlastungsleistung. Nähere Informationen zur Verwendung der Entlastungsleistung finden Sie hier.

Besonders zu beachten ist folgende Sonderregelung, da die Frist Ende 2018 abläuft:

Sonderregelung (§ 144 Abs. 3 SGB XI)
Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 (damals 104,- oder 208,-/mtl.) können noch bis Ende 2018 genutzt werden. Sie verfallen zum 01.01.2019.

Aktuelle Situation

Die gesetzlichen Leistungsansprüche ermöglichen vielfältige und sicherlich in den meisten Fällen ausreichende Hilfen. Problematisch wird es, wenn die Leistungserbringer nicht in der Lage sind, die Hilfestellungen zu geben, die nötig sind.

Fehlendes Pflege- und Betreuungspersonal in der ambulanten Pflege sorgt besonders während der Urlaubszeit und in Zeiten hoher Krankenstände für Engpässe in der Versorgung. Pflegedienste können dann oft keine neuen Kunden mehr aufnehmen und bestehende Verträge womöglich nicht mehr in vollem Umfang erfüllen. Der Pflegenotstand, mit dem wir allabendlich in den Medien konfrontiert werden, macht vor dem ländlichen Bereich nicht Halt und wird sich voraussichtlich verschärfen.

Diesem besorgniserregenden Umstand können Pflegebedürftige bzw. deren pflegende Angehörige mit verschiedenen Maßnahmen begegnen.

Hilfemaßnahmen finden Sie hier.

Senioren- und Pflegeberatung der Hansestadt Wipperfürth

Alexandra Abel, Telefon: 02267 / 64-293, alexandra.abel@wipperfuerth.de
Alexandra Abel, Telefon: 02267 / 64-293, alexandra.abel@wipperfuerth.de

Im Rahmen der Einzelfallberatung kann geklärt werden, wo der Hilfebedarf ist und welche Leistungen aus der Krankenversicherung (SGB V), der Pflegeversicherung (SGB XI) oder im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) zur Verfügung stehen. Die Berater vor Ort kennen die Leistungen und die Leistungserbringer und können somit helfen, eine möglichst optimale Organisation des Alltags sicherzustellen.

Es ist wichtig, sich durch eine Beratung eine Übersicht zu verschaffen, welche Leistungen zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden können.

Kostenlose, trägerunabhängige und neutrale Beratung bieten in allen 13 Kommunen des Oberbergischen Kreises die Senioren- und Pflegeberatungsstellen an.

In Wipperfürth ist die Beratungsstelle barrierefrei im Rathaus, Zimmer 102, erreichbar. Das Büro ist montags und freitags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr für spontane und kurze Anliegen besetzt. Für eine ausführliche Beratung im Büro oder im Rahmen eines Hausbesuchs ist eine Terminabsprache sinnvoll.