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Bundestagswahl

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Etwa 16.500 wahlberechtigte Wipperfürtherinnen und Wipperfürther sind aufgerufen, am 24. September den neuen Bundestag zu wählen.

Viele Wahlberechtigte werden sicherlich  von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre zwei Stimmen per Briefwahl abzugeben.
Wichtig dabei ist, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückgegeben werden, da es keine Zustellung durch die Deutsche Post AG am Wahlsonntag gibt.

Allerspätestens müssen Wahlbriefe am Wahltag bis 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.

Später eingehende Wahlbriefe können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Voraussichtlich wird eine Briefwahl ab der 35. Kalenderwoche möglich sein.  

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für den Einsatz in den Wahlvorständen am Sonntag, 24. September 2017, sucht das Wahlamt der Hansestadt Wipperfürth noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Diese ehrenamtliche Tätigkeit können alle bei der Bundestagswahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Beisitzer im Wahlvorstand erhalten für  ihren Einsatz ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro.

Wer Interesse an den vielfältigen Aufgaben eines Wahlhelfers hat, kann sich gerne unter der Tel.-Nr. 02267/64-222 beim Wahlamt melden. Möglicherweise können nicht alle Bürger, die sich melden werden, auch mit einem Einsatz am Wahlsonntag rechnen.

Wahlabschlussarbeiten

Schließung des Bürgerservices am Tag nach der Wahl

Am Montag nach der Wahl (d.h. am 25.09.2017) sind erhebliche Abschlussarbeiten zu leisten. Daher wird am Montag, den 25. September 2017, der Bürgerservice der Hansestadt Wipperfürth für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen bleiben. In dringenden Fällen wird in der Zeit von 08.00 – 10.00 Uhr  unter der Tel. Nr. 02267-64-222 Auskunft erteilt werden.