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Der Abfall-Tipp: Fünf verschiedene Lampen - zwei Entsorgungswege

Ausgediente Halogenlampen und herkömmliche Glühbirnen gehören in die Restmülltonne. Dagegen müssen sowohl Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren als auch LEDs getrennt entsorgt werden - warum?

Halogenlampen unterscheiden sich von Glühbirnen im Wesentlichen durch das Halogengas, das den Wolframfaden vor Sauerstoff schützt und Lebensdauer und Energieausbeute erhöht. Glühbirnen und Halogenleuchten enthalten keine schädlichen Stoffe und dürfen deshalb in die Restmülltonne gegeben werden.

Bei Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sieht das anders aus: Sie arbeiten nach dem gleichen Funktionsprinzip und enthalten beide Quecksilber, das sie zu gefährlichem Abfall macht. Außerdem funktionieren Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren über einen elektronischen Starter.

LEDs (light emitting diods) gelten zurzeit als die umweltfreundlichsten Leuchten. Sie enthalten im Sockel ebenfalls zahlreiche elektronische Bauteile sowie Dioden-Chips.

Damit fallen Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LEDs unter das Elektro- und Elektronikgesetz. Dieses schreibt vor, dass elektronische Geräte und Bauteile nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Sie können stattdessen kostenlos im Handel zurückgegeben werden. Zusätzlich werden alle drei Leuchtmittel ebenfalls kostenlos am Schadstoffmobil und an den kommunalen Wertstoffhöfen angenommen.

 

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