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Ab dem 18. Oktober 2018 wird der Vergabeprozess für alle Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte – also im Bereich der europaweiten Ausschreibungen – vollständig digital abgebildet. Die Umsetzungsfrist zur Digitalisierung der nationalen Vergabeverfahren wurde nun auch abschließend definiert.

Sowohl für örtlich oder regional ansässige Unternehmen, die für uns tätig werden wollen, als auch für die Hansestadt Wipperfürth als Auftraggeber bedeutet dies, dass spätestens ab dem 01. Januar 2020 die eVergabe grundsätzlich verpflichtend durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist (§ 38 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung, kurz: UVgO).

Hier finden Sie § 38 Unterschwellenverordnung

Wir haben ein großes Interesse daran, die guten geschäftlichen Beziehungen mit den in Wipperfürth ansässigen Unternehmen fortzusetzen. Deshalb bieten wir an, Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen. Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit folgender Ansprechpartnerin: