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Die Kommunikation per E-Mail ohne Authentifizierung und Verschlüsselung ist unsicher, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Sie ist aus diesem Grund für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden nicht zugelassen.

Der elektronische Zugang für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Sinne des § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist bei der Hansestadt Wipperfürth durch die Einrichtung einer virtuellen Poststelle (vps@wipperfuerth.de) jedoch gewährleistet.

Rechtsverbindlichkeit ist dann erforderlich, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch eine kostenpflichtige, qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Hansestadt Wipperfürth eingehende elektronische Form entwickelt dabei dann die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Sollten Sie nicht im Besitz einer solchen kostenpflichtigen, qualifizierten elektronischen Signatur sein, bitten wir Sie – wie bisher – auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Bitte beachten Sie zum Thema auch die besonderen technischen Rahmenbedingungen zur rechtsverbindlichen Kommunikation auf der Homepage der Hansestadt Wipperfürth unter www.wipperfuerth.de/service-navigation/elektronische-kommunikation/technische-rahmenbedingungen.html