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Schwer-Behinderten-Ausweis:

Für Menschen mit Behinderung gibt es einen Ausweis.

Der Ausweis heißt Schwer-Behinderten-Ausweis.

 

Den Ausweis bekommt man:

· Wenn man eine schwere Behinderung hat.

· Wenn man in Deutschland wohnt.

· Wenn man in Deutschland arbeitet.

 

Den Antrag stellt man beim Oberbergischen Kreis.

Der Oberbergische Kreis ist eine Behörde.

Die Behörde ist in Gummersbach.

 

Der Antrag kann auch in Wipperfürth gestellt werden.

Im Rat-Haus in Wipperfürth.

Im Büro Sozialamt/Wohngeld-Stelle.

Da sind Mitarbeiter die helfen.

Sie helfen beim Ausfüllen.

Sie sagen Ihnen was sie alles brauchen.

Sie leiten den Antrag weiter.


Auf dem Schwer-Behinderten Ausweis steht:

· Der Name

· Wie schwer die Behinderung ist

· Wie lange der Ausweis gültig ist

· Auf manchen auch ein Merk-Zeichen

Damit bekommt man zusätzliche Unter-Stützung.

Es gibt verschiedene Merk-Zeichen.

 

Der Ausweis gilt nur einige Jahre.

Dann muss man den Ausweis neu beantragen.

Bei manchen Menschen ist er auch unbefristet.

Das heißt:

Er hält für immer.

Er muss nicht mehr neu beantragt werden.

 


Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis hat man:

· an einigen Orten weniger Eintritt zu zahlen

· Steuerfrei-Beträge bei der Einkommens-Steuer

· Zusätzlichen Urlaub

· Besonderen Kündigungs-Schutz

 

Schwer-Behinderten Park-Ausweis:

Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Sie haben ein Merk-Zeichen darauf.

Ihr Merk-Zeichen ist aG oder Bl.

aG heißt außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.

Bl heißt Blind.

Dann können sie einen Park-Ausweis beantragen.

Sie beantragen ihn:

Im Rat-Haus in Wipperfürth.

Im Büro Sozialamt/Wohngeldstelle.

Der Park-Ausweis ist blau.

Darauf ist ein Rollstuhl abgebildet.

Auf dem Park-Ausweis steht:

· Der Name

· Wie lange er gültig ist

Der Park-Ausweis gilt:

· In Deutschland

· In fast allen Staaten in Europa

Mit dem Ausweis darf man auf Behinderten-Park-Plätzen parken.


Wenn es keinen Behinderten-Park-Platz gibt darf man:

· kostenlos auf allen ausgewiesenen Park-Plätzen parken

Es gibt keine zeitliche Begrenzung.

· Parken auf Bewohner-Park-Plätzen für 3 Stunden.

· In Lade-Zonen während der Lade-Zeiten.

· Außerhalb der Park-Flächen in Verkehrs-Beruhigten Zonen.

Der Verkehr darf aber nicht behindert wird.

· Im eingeschränkten Halte-Verbot für 3 Stunden

 

Der Park-Ausweis ist auf eine Person bezogen.

Das heißt:

· Der Park-Ausweis darf nicht verliehen werden.

· Der Park-Ausweis darf nur genutzt werden, wenn:

· Der Mensch mit Behinderung selbst fährt.

· Der Mensch mit Behinderung mit im Auto sitzt.

 

Orange-farbener Park-Ausweis:

Es gibt noch einen anderen Park-Ausweis.

Der Park-Ausweis ist orange.

Mit dem Park-Ausweis darf man nicht auf Behinderten-Park-Plätzen parken.

Man darf:

· Kostenlos Parken auf allen ausgewiesenen Park-Plätzen.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung.

· Parken auf Bewohner-Park-Plätzen für 3 Stunden.

· In Lade-Zonen während der Lade-Zeiten.

· Außerhalb der Flächen in Verkehrs-Beruhigten Zonen.

Der Verkehr darf nicht behindert wird.

· Im eingeschränkten Halte-Verbot für 3 Stunden.

 

Der Park-Ausweis ist auf die Person bezogen.

Das heißt:

· Der Park-Ausweis darf nicht verliehen werden.

· Der Park-Ausweis darf nur genutzt werden, wenn:

· Der Mensch mit Behinderung selbst fährt.

· Der Mensch mit Behinderung mit im Auto sitzt.