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Fachbereich I - Ordnung und Soziales

Jugendamt

Ute Dalmus ist seit Januar 2011 Leiterin des Jugendamtes. Das Jugendamt ist zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe in der Hansestadt Wipperfürth.

Für die folgenden Aufgaben steht ein professionelles Team zur Verfügung:

 

  • Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften (Link für mehr Informationen)
    Das Jugendamt kann Pfleger oder Vormund für minderjährige Kinder werden, wenn es notwendig wird, aufgrund der Tatsache, dass die leiblichen Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert sind.
  • Beistandschaften (Link für mehr Informationen)
    - Wir beraten und unterstützen Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhalt oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder des Jugendlichen.
    - Wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, führen wir auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft.
  • Kinderbetreuung und Elternbeitragsangelegenheiten:
    - Wir helfen Ihnen weiter bei Fragen zur Anmeldung in den Wipperfürther Kindertagesstätten oder während der Betreuung Ihres Kindes.
    - Fachberatung und Fachaufsicht der Kindertagesstätten Wir helfen bei Fragen rund um Elternbeiträge bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung in Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offener Ganztagsschule.
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe (Link zu weiteren Informationen)
    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die finanzielle Abwicklung von Erziehungshilfen und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch). Sie arbeitet eng mit den pädagogischen Fachkräften des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) zusammen und prüft die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB VIII.
    Sofern sie im Auftrag des Jugendamtes arbeiten, können Heime, Pflegeeltern oder ambulante Fachkräfte ihre Leistungen unmittelbar mit der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe abrechnen, ohne dass Eltern finanziell in Vorleistung treten müssen. Bei stationärer Jugendhilfe außerhalb des elterlichen Haushalts wird jedoch geprüft, ob sich die untergebrachten jungen Menschen selbst, deren Eltern oder andere öffentliche Stellen mit einem Kostenbeitrag an den Unterbringungskosten zu beteiligen haben.
    Die Mitarbeiter/innen der wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen auch anderen Jugendämtern als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn beispielsweise die örtliche Zuständigkeit aufgrund eines Umzugs der Eltern oder bei einem auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis wechselt.
  • Familienpass (Link zu weiteren Informationen)
    Der Familienpass ist eine freiwillige Leistung der Hansestadt Wipperfürth und erleichtert Familien mit geringem Einkommen, aber auch Alleinerziehenden und Empfängern sozialer Leistungen, die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten. Anspruchsvoraussetzungen können beim Jugendamt erfragt werden.
  • Allgemeiner Sozialer Dienst (Link zu weiteren Informationen)
    - bei Sorgerecht / Trennungs- Scheidungsberatung / Umgangsregelung
    Sie brauchen Beratung in Angelegenheiten der Partnerschaft, haben Fragen zum Sorgerecht oder beabsichtigen, einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge zu stellen, vielleicht leben Sie in Scheidung oder Trennung und benötigen Unterstützung bei wichtigen Fragestellungen, möglicherweise steht aber auch eine Klärung oder Veränderung einer Umgangsregelung an, dann sind Sie bei uns richtig. Wir helfen Ihnen und Ihren Kindern, Konflikte zu vermeiden und einvernehmliche Lösungen zu erzielen, wenn diese dem Kindeswohl entsprechen. Dabei beteiligen wir Ihre Kinder in angemessener Form.
    Hilfen zur Erziehung
    Mit unterschiedlichen Hilfen unterstützt das Jugendamt Eltern oder Elternteile bei der Erziehung ihrer Kinder. Diese Unterstützung erfolgt vorrangig innerhalb der Familie kann aber auch zeitweise außerhalb der Familie erfolgen.
    Pflegekinderdienst
    Können Kinder in den eigenen Familien nicht aufwachsen, so gibt es Pflegefamilien, in denen die Kinder leben können. Diese Kinder und die Pflegefamilien werden durch das Jugendamt betreut. Gleichzeitig können sich Personen, die Pflegefamilie werden wollen, an das Jugendamt wenden.
    Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII für teilhabebeeinträchtigte Kinder und Jugendliche
    Ist Ihr Kind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe von einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt, so haben Sie die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen im Jugendamt zu beantragen, die sich auf den Bedarf Ihres Kindes ausrichten.
  • Jugendgerichtshilfe (Link zu weiteren Informationen)
    Das Jugendamt begleitet und betreut Jugendliche (14-17 Jahre) und junge Volljährige (18 – 21 Jahre) während des gesamten Strafverfahrens, um erzieherische Aspekte einbringen zu können.
  • Unterhaltsvorschuss (Link zu weiteren Informationen)
    für Kinder von Alleinerziehenden, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
  • Jugendpflege/Jugendförderung (Link zu weiteren Informationen)
    Die Jugendpflege/Jugendförderung bietet Kindern und Jugendlichen sinnvolle  Angebote für ihre Freizeitgestaltung wie Events oder Fahrten und Lehrgänge an. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Jugendverbänden, freien Trägern, Schulen, Kultureinrichtungen oder anderen Ämtern sowie kommerziellen Anbietern wird in diesem Bereich praktiziert und gefördert.
    Neben Beratung zur offenen Kinder und Jugendarbeit können z.B. finanzielle Zuschüsse für Jugendfahrten, Bildungsveranstaltungen oder Jugendpflegematerialien an Träger der freien Jugendhilfe gegeben werden.
  • Jugendschutz (Link zu weiteren Informationen)
    Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche  über Gefahren und schlechte Einflüsse z.B. Alkohol, Drogen, Gewalt und den Umgang mit sozialen Medien aufzuklären. Kinderund Jugendliche sollen dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen selber zu schützen.
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit (Link zu weiteren Informationen)
    - Jugendzentrum
    Das Jugendzentrum Wipperfürth (JuWi) bietet Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren die Möglichkeit, beim Kickern, Billard-Spielen, bei Tischtennismatches bzw. an der Theke Freizeitspaß zu erleben. Das Team steht für viele Fragen, Themen und Diskussionen zur Verfügung und baut kontinuierlich, verlässlich und vertrauensvoll Beziehungen auf, um erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit ihren individuellen Problemen zu sein.
    Streetwork
    Das Arbeitsfeld Streetwork richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter 14-27 Jahren, die als Einzelperson, Gruppen oder Szene im städtischen Raum zu finden sind und besondere Unterstützung benötigen. Hilfen zur Alltagsbewältigung und die Vermittlung von Hilfesystemen stehen dabei im Vordergrund.
    Schulsozialarbeit
    Die Schulsozialarbeiter der Hansestadt Wipperfürth haben sich zur Aufgabe gemacht, Konflikte im Schulalltag frühzeitig zu erkennen und aufzulösen mit dem Ziel, für alle Beteiligten ein positives Lern-, Lehr- und Schulklima zu schaffen.
    Neben der Beratung von Schülern/innen beraten sie Eltern bei schulischen Problemen.

 

 

Ansprechpartner

Ute Dalmus
Wupperstraße 12

Telefon: 02267/64-501
E-Mail: ute.dalmus@wipperfuerth.de

Öffnungszeiten im Jugendamt:

Montag–Freitag 08.00 Uhr–12.30 Uhr
zusätzlich Mittwoch 14.00 Uhr–17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen