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Rücksicht auf Natur und Umwelt

Osterfeuer ist Brauchtumspflege

Die Osterzeit naht und allerorten werden Materialien für Osterfeuer aufgestapelt. Osterfeuer gehören zu unserer Kultur. Bei der Brauchtumspflege wünschen wir allen viel Spaß und Freude. Gleichzeitig bitten wir allerdings all diejenigen, die ein Osterfeuer bereiten, auf Natur und Umwelt Rücksicht zu nehmen und ein paar Regeln zu beachten.   

Grundsätzlich dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, eine Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehört eben auch das Osterfeuer.

Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen oder im Rahmen einer Familienfeier abgebrannt werden. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten.

Bei dem Brennmaterial handelt es sich naturgemäß in erster Linie um Holz und Sträucher aus Hausgärten und aus der Landwirtschaft. Doch leider werden Brauchtumsfeuer, wie zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit belegen, auch oft als Gelegenheit genutzt, Abfälle jeglicher Art illegal zu entsorgen. In Osterfeuer gehören weder Sperrmüll noch behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle, wie zum Beispiel der über das Jahr angesammelte Schlagabraum. Zulässig ist nur geeignetes trockenes Brennmaterial, sprich im Wesentlichen unbehandeltes Holz.

Ebenso wichtig wie das Material des Osterfeuers ist der Brandschutz. Hier sind die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten, die Sie dem Merkblatt zum Brauchtumsfeuer als Anlage zur Anzeige entnehmen können.

Zuletzt muss das für das Feuer aufgeschichtete Material kurz vor dem Anzünden noch vollständig umgeschichtet werden. So können sich die hier angesiedelten Tiere wie z. B. der Igel einen neuen Unterschlupf suchen und müssen nicht qualvoll verbrennen.

Wie bereits im Vorjahr ist das Osterfeuer in Wipperfürth auch in diesem Jahr anzeigepflichtig.

Es muss bis Donnerstag, den 6. April 2017 schriftlich angezeigt werden. Das Formular hierzu bekommen Sie im Ordnungsamt, Rathaus Zimmer 107 oder können es sich auf der Homepage der Hansestadt Wipperfürth herunterladen.

Eine gesonderte Erlaubnis oder Bestätigung für Ihre Anmeldung erfolgt nicht.

Die Frist ist unbedingt einzuhalten, da sämtliche Osterfeuer an die Rettungsleitstelle des Oberbergischen Kreises weitergemeldet und ggf. noch Kontrollen im Vorfeld durchgeführt werden.